Wer zahlt bestimmt? – Die Reichsstädte und der Schmalkaldische Bund

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Open AccessWer zahlt bestimmt? – Die Reichsstädte und der Schmalkaldische BundThomas LauThomas LauSearch for more papers by this authorhttps://doi.org/10.13109/9783666554643.241SectionsPDF/EPUB ToolsAdd to favoritesDownload CitationsTrack Citations ShareShare onFacebookTwitterLinkedInRedditEmail AboutEs sei, so erklärte Rat Stadt Nürnberg in einem Schreiben an die Senatoren Straßburgs vom 18. März 1530, davon auszugehen, dass auf dem anstehenden Reichstag »mancherlei anschlege practica« gegen »protestierenden Stände« initiiert würden, auch werde man sich Drohungen gefasst machen müssen1. Ob dies alles Vorstufe zu konkreten Taten darstelle, sei bezweifeln. Vorsicht dennoch geboten wolle nicht Vorbereitungen verzichten. Der prinzipiell abneigt, mit den übrigen protestantischen Städten treffen, um das Auftreten Augsburger koordinieren2. Das von Straßburg vorgeschlagene Separattreffen vor anderen Ort lehne er gleichwohl ab3.Ebenso wie Straßburger Kollegen seien Nürnberger über des Kaisers Misstrauen gegenüber neugläubigen benachrichtigt worden. Karl V. argwöhne, sie ihn »als iren rechten herrn […] verpinden« wollten dabei bereit seien, »fremden schutz schirm anzunemen«. Jedes Anzeichen, diese Vermutungen berechtigt würde seine höchste Ungnade provozieren. Vorschläge, besagte separate Treffen Protestanten deshalb im Geheimen durchzuführen, angesichts ausgezeichneten Informationskanäle Ihrer Majestät kaum hilfreich, ja, letztlich kontraproduktiv. Irritierend wäre ein solches Vorgehen für alte Bündnispartner, jene Frei- Reichsstädte, oder noch zur Gruppe protestierenden Ständen gehörten. Sie würden fragen, warum Nürnberg, ihr Anliegen regulären Städtetag vorgetragen hätten. möge daher sein Vorhaben fallen lassen stattdessen am selbst anberaumen. Ansonsten grüsse Euer Würden »dienstperkait, freuntschaft genaigten vertrewlichen willen«4.Nur drei Tage später, 21. März, erneuerten ihre ablehnende Haltung weiteren Schreiben. Jakob Sturm hatte ihnen Pläne zugeleitet, angeblich Umfeld Karls diskutiert wurden militärisches Neugläubigen vorsahen5. Es handelte vermutlich Berichte Zürchers Rudolf Ambühl (Collinus ), eines engen Vertrauten Huldrych Zwinglis , seit Dezember 1529 Venedig weilte Kontakt zum Ratsschreiber Peter Butz hielt6. Diese Informationen, lägen bereits einigen Tagen vor7. wundere nicht, jene, »der göttlichen warhait gehessig« nichts unversucht ließen, Obrigkeiten überzeugen, Schwert ergreifen. damit keinen Erfolg haben, denn stritten nur Gott, sondern Vernunft:welicher will glauben, kai. Mt. als ain milter fridlicher kaiser8, allen orten nach friden tracht, römisch reich, namen, titel wirde seines kaiserthumbs hat, selbs pluet überfüllen, reichsstende alle unfrid, aufrur entpörung verursachen seinen abzug aus reich dasselb ganz verderbt hinter ime sollt9.Es waren grundsätzliche Bedenken, weder Christlichen Burgrecht Eidgenossen (18. November 1530)10 Schmalkaldischen Bund (27. Februar 1531)11 beitreten sollte, hier formulierte12. Ein Bündnis basierte Ansicht einer anfechtbaren Zukunftsprognose. gab Einschätzung keine hinreichenden Belege dafür, Rolle Mediator zwischen Haupt Landfrieden garantierenden Reiches aufgeben würde13. Sollte tun, einen blutigen Konflikt heraufbeschwören, Fundament eigenen Amtes untergrabe14. Tatsächlich gebe es einzigen Grund, tun. Dann nämlich, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sehe, verschworen, wechselseitige Treueverhältnis durchbrachen Kooperation Kronen, vornehmlich Frankreich, befürchten musste15. Mit Worten: warfen ihren reichsstädtischen vor, Gefahr, Schutz suchten, durch erst heraufzubeschwören. Dabei bestritten keineswegs Notwendigkeit, gemeinsame Interessen formulieren. Dies aber geschehen. Damit nehme Schärfe lasse neben erscheinen.Die Argumente Fragen auf: Bildete formierende Reichsstände Anderes abschließenden Kommunikationsraum, Beteiligten, schon Daseinszweck Bündnisses erfüllt sehen, immer neue Bedrohungsszenarien konstruierten provozierten16? Wurde eine Konfliktspirale Gang gesetzt, mehr entkommen konnten allem Handlungsfähigkeit Reichsfürsten, stärkte?Nun Räte andere unbeteiligte Beobachter. politischen ökonomischen Gründe, dazu bewogen, beizutreten, sind wohl bekannt. Reichsstadt bis 1531 geschwankt, aktiven Förderung neugläubiger Stände Ausgleich Kaiser17. Angesichts Rivalitäten geprägten Verhältnisses Bischof Bamberg, Regenten Oberpfalz insbesondere Markgrafen Brandenburg war Schutzrahmen Unterstützung abhängig. Auch Handels- Wirtschaftsinteressen ließen langfristigen Kaiser zu18. Überdies Rückkehr alten Glauben Sicht durchsetzbar wünschenswert, hatten doch Zuge Reformation reichspolitischen jenen 1527 regierenden Georg angenähert19. kooperierten Gefahr allerdings, stärkere beiden Partner, Markgrafen, kleineren De-facto-Abhängigkeit drängten20. So bemüht, trotz Glaubenseifer ihrer Treue Zweifel lassen. Bereits 1526 Gothaer Bündnistag unter Hinweis Verpflichtung Schwäbischen ferngeblieben21. In Bündnisentwurf Lazarus Spengler, Mai vorgelegt wurde, dieser ausdrücklich darum geworben, jener Akteure auszuschließen, verteidigen dürfe22. blieb vorsichtig verstand es, kritische zunehmend Hinweisen unklare, Zwingli zuneigende Bekenntnislage Ulms begründen23.Dessen ungeachtet ebenso Markgraf stets Verhandlungen beteiligt24. Beide hielten Optionen offen25. Dass zunächst Bundesschluss entschieden, führende Position hessischen Landgrafen oberdeutschen Teil neuen Allianz zurückzuführen, vorsichtige Annäherung Habsburger. Anstand 1532 sollte schließlich verfestigen26. Frankens blieben eng Kaiserhaus verbunden leisteten ihm demonstrative militärische finanzielle Hilfen27. Im Gegenzug kirchlichen Belangen unbehelligt gelassen reichsrechtlichen unterstützt.Nürnbergs Entscheidung Ausnahme. Wie Ekkehard Fabian feststellte, acht vierzehn Städte, Protestation Speyer angeschlossen hatten, Mitglieder Bundes28. Neben Weissenburg Windsheim, waren, Nördlingen, Aalen, Regensburg, Giengen, Kaufbeuren, Schweinfurt, Wimpfen, Gegenbach, Worms dauerhaft fern, Schwäbisch Hall, Heilbronn, Dinkelsbühl Frankfurt schlossen 1536 an29.Die Gründe Fernbleiben vielfältig, Beitritt. finanziellen Belastung, Doppelmitgliedschaft brachte, spielte mögliche obersten Stadtherrn benachbarten Landesfürsten wichtige Rolle30. Noch Nördlingen Hinweis, gelungen war, fürstliche Herrschaften einzubinden, Gründung Heilbronn ablehnen31. lehnte indes, obwohl wieder aufgefordert, Beitritt riskant ab32. warb übte Druck Zögernden Ablehnenden aus. Selbst Nürnbergs sahen etwa ablehnenden Hessen konfrontiert, darauf drang, Entscheidungsgremien fernzuhalten. Wer Risiko teilhatte zahlte, mitentscheiden trauen33.Grundsätzlich ließ klare Linie Mitgliedern Nichtmitgliedern Bundes ziehen34. »Consortium Litis«. Vertreter beider Reichstände traten regelmäßig Bundestagen anderer Hinsicht vielfacher Weise verflochten. gehörten (die beispielsweise Schweinfurter Tag gemeinsam auftraten). zudem wettinisch-hohenzollisch-hessische Erbeinung verbunden35. seinerseits Sitz Stimme (auf spielen begannen). Außerdem Mitglied 1533 gegründeten »Engeren Verständnisses« Reichsstädten Ulm Augsburg beide Bundes. fränkischen indes verbunden. Erbeinungen Krone Böhmen verpflichtet, Haus Wittelsbach36. Weitere Bindungen ergaben Teilhabe Initiative 1535 Neunjährigen Bund, Pfalzgrafen bei Rhein Herzog Bayern angehörte37.So eben abgeschlossene Entität, deren Interaktionskosmos gefangen waren. Reichsfürsten vielmehr gleichermaßen innerhalb fluiden Einungslandschaft, einzelne Bünde regionale, funktionale standesspezifische Schwerpunkte setzen, eigene Kompetenzen zuweisen, Institutionen schaffen gehörigen Reichsakteure stärken konnten. politischen, juristischen, wirtschaftlichen Angriffen Herzogs Braunschweig ausgesetzte Goslar etwa, kurz seiner beigetreten war38, weiterhin aktive Hansestadt befand Lübeck geführten Wendischen Viertels39. Darüber hinaus 17. Januar 1534 Städtebundes Magdeburg, Braunschweig, Göttingen, Hannover, Hildesheim Einbeck 40. letzteren Städte diesem Zeitpunkt Teile Bundes, sollten kommenden Jahren werden.Die geschilderten Verflechtungen Föderationen generierte Grauzone Mitgliedschaft Bundesnähe, rasche Bundeserweiterungen, Bundeserosionen ermöglichte (etwa beim Auslaufen Bundesvertrages). bedurften beständigen Selbstvergewisserung, diskursiv hergestellten Demonstration gemeinsamer gemeinsamen Interesses, Bindungskraft erhalten. Ähnlich eidgenössischen Bundesgeflecht bildete Bundeslandschaft Möglichkeit, kollektives Handeln definieren, Reaktionsmuster perpetuieren Prognosefähigkeit erhöhen41. wichtiger Unterschied bestand allerdings hinsichtlich stabilisierenden Rahmens, dessen Allianzen gegründet, gestaltet aufgelöst werden Eidgenossenschaft wurde Verfestigung Bundesstrukturen gegeben, wenig Raum Veränderungen Zürichs gescheiterter Versuch, dieses System Rahmen christlichen Burgrechte transformieren, zeigte geradezu exemplarisch42.Auch kannten stabilisierende Elemente. Zu bündnisimmanenten Beharrungskräften zählten fürstlichen Hochzeiten, Erbverträge höfische Feste. lag Hand, derlei Stabilisierungsmöglichkeiten zurückgreifen konnten43. Auf urbaner Ebene entstanden (aufbauend merkantile Kontakte) distinkte Allianzen. Stabilität erhielten permanente Interaktion, arbeitsteilige Vernetzung asymmetrischen Ressourcenaustausch. profitierten Windsheim Kontakten Nürnbergs, »Patrons« einnahm.Bünde Fürsten Schwäbische rheinische möglich. Trennung landesfürstlichen städtischen Entscheidungsräumen, beobachten deutete hin, distinkten Bündniskulturen weniger amalgamierten überwölbten44.Dies zuletzt Strukturen Reichsverfassung äußeren Stabilisierungs- Referenzrahmen gaben45. Anders Bundes- Reichsinstitutionen Anspruch verbindlicher Entscheidungsfindung permanenter Existenz, geringere Flexibilität, klarere ständische Gliederung rituelle Nachvollziehen vergleichsweise statischen Ordnung geprägt. Distanz neu fundiert eingeübt46.Mit eröffneten urbanen Akteuren. bot Veränderung Kirche Einfluss erhöhen Schutzverhältnisse, Anbindung Geistlichen landesherrliche Universitäten Verteilung säkularisiertem Kirchengut Untertanengebiet, soweit Patronage gestanden hatte47. erwähnten, überaus einflussreichen Beispiel 48. Unter Ähnliches Beziehung denen Pappenheim Henneberg Schweinfurt beobachten49.Annäherungen Theologen, Diensten standen, Vertretern überall Reich beobachten. Ambrosius Blarer, engem stand Reformator zahlreicher oberdeutscher aufgetreten beeinflusste ab Württemberg, Martin Bucer. Transfer Personal Wissensbeständen lief landesfürstliche Residenzen umgekehrt50. Johannes Bugenhagen Luther Reformatoren Hamburg Magdeburg tätig, Dionysius Melander Hofe Landgrafen. dokumentierten Forschung häufig thematisierten Konflikte51 landesherrlichen Reformatoren, Zürich Wittenberg, Marburger Religionsgespräches zutage traten, Bewusstsein, selben Kontext bewegen einander ignorieren können52. Streben Eingeständnis Bedeutung jeweiligen Gegenseite53.Aus landesfürstlicher steigerte fiskalischen Spielräume54. erhöhte Bonität garantierte Einrichtung paritätisch füllenden Bundeskasse55 politische Handlungsfähigkeit56.Die Ausstattung 27. beschlossenen Appellationskommission zwei Jahre Abschluss eindrucksvoll gezeigt, welche Möglichkeiten -städte verfügten, agierten57. markgräflicher Rat, Bürgermeister Memmingen Syndikus Namen appellierenden verhandeln einheitlich gekleidet, hinreichendem Kapital ausgestattet standesgemäßen Entourage. Für bedeutete unverkennbare symbolische Aufwertung, ohne hohe Investitionen Risiken verdeutlichen. Immerhin demonstrierten gemeinsam, militärisch finanziell unterstützen solange Religionsfrage bewegte.Die also sowohl Geldgeber interessant diejenigen, Gelder vorenthalten konnten58. jedoch vielfältigen Funktionen Bündnisses. Nicht bedeutsam Kommunikations- Multiplikationszentren59. Reichstage, Kreistage, Reichsständen Religionsangelegenheiten all fand statt. Höfe, bildeten Bühnen Reiches. Rathäusern Gasthäusern disputiert entschieden. Semiosphäre beeinflusste, Requisiten Performanz Politischen60.Die Versuche Kursachsens Hessens altgläubig gebliebene Mühlhausen Thüringen Konfliktfall Kontrolle bekommen, verwiesen strategische Reichsstädte. relevante Versorgungs- Rückzugsräume. kontrollierten Verkehrswege Heeresbewegungen blockieren ermöglichen.Ihre unsicher, Privilegien- Standesordnung rangierten weit Reichsfürsten. Überhaupt nahmen Verfassungsgeflecht Kur-, weltlichen geistlichen Fürsten, Prälaten, Grafen Herren, prekäre ein. dagegen frei aushandeln. richtete Ressourcen, Bundeszweckes bereitzustellen Lage erwähnt, erheblich61. Preis, willens zahlen, hing dementsprechend erwartenden Ertrag ab. Ertrages Aufwertung Entscheidungsmöglichkeiten. Ausschusses ein, wobei deutlich höher 62.Dessen kur- reichsfürstliche Reichstagen63. führte, reichsstädtische Kurie Städtetage aller religiösen Konfliktpotentiale ihrerseits funktionsfähig blieben64. Unsichtbar Reichstagen nicht. Wenn Bundestag beschloss, Regensburger »stattlichen« Deputation erscheinen, durfte Stärke sowie Einordnung Normen- Verfahrenstreue verstanden werden65. nahezu paritätische einnahmen66, gerierte Stütze Machtfaktor. diente Bundesmitgliedern Forum Selbstdarstellung67.Viele zögerten insgesamt Option Beitrittes kostspieliger riskanter Schritt. Bundesvertrag möglicher Waffengang kaiserlichen Stadt- Schutzherrn bekanntlich ausgeschlossen worden68. allein konfliktträchtig. Warum diesen Schritt taten, zeigt Goslars, ähnlich Nachbarschaft mächtigen Landesherrn befand. Heinrich gehörte anders nürnbergisch-ansbachischen Fall altgläubigen Seite an, während zuzurechnen war. Beziehungen durchaus vielschichtig. Welfen Schutzvertrag trat Kreditgeber Hildesheimer Stiftsfehde auf. Weiterhin wichtigste Einkommensquelle Erzförderstätte Rammelsberg Pfandbasis erworben. Eine Auslösung entsprechenden Privilegien Gerechtigkeiten Eben geschah, erworbenen Ressourcen nutzte auszahlte. Inwieweit tatsächlich Bergregal vollem Umfange zurückerworben hatte, was umfangreichen geschehen ob nun Hüttenwerke Hand übergegangen Gebäude kontrolliert umstritten Seiten Prozesse Reichskammergericht, bzw. militärischen durchzusetzen69. Garanten Religionsfragen zurückhaltend. Rechtsstreit suchte bestehenden Ab bat Stadtrat Hansestädte erwähnten norddeutschen Streit braunschweigischen Hilfe vergeblich70. Zwar betonten Seiten, sehr Goslars bedauerten, zugleich zeigten außerstande, unterstützen. Daraufhin wandte zu.Diese Umorientierung dokumentierte somit Räte, Schutzmechanismen Auseinandersetzung ins Leere liefen. Doch konnte wirklich Hilfestellung bieten? offiziellen »Christlichen Vereinigung« kam Gründungsmitgliedern Diskussionen, Bergwerksstreit Religionskonflikt solche fielen Schutzpflichten Debatte, offenblieb früh Entwicklungsmöglichkeiten -grenzen umschrieb71.Wie vielschichtig Konfliktfelder Gründungsmitglieder Konstanz 72. Instruktion Konstanzer Bürgermeisters Thomas Blarer Gesandten 1537 widmete Fragestellungen73 Konzilsfrage beleuchtet, reflektiert Bedrohungsszenario osmanischen Invasion analysiert.Was folgte, lange Liste Rechtsstreitigkeiten, unmittelbar betrafen74. Allein Verfahren, betreffend »Prediger-Muncken«, Domfabrik Bruderschaft, Hofgericht Rottweil anhängig gewesen, dann Reichskammergericht verhandelt, gezogen werden. stehe Reihe Problemen Vorladung Hofgerichts Folge leisten tue, wer fälligen Geldbußen bezahle. Ähnliche stellten Rechtsbeschwerden, Chorgericht Radolfzell anstrengt worden klagten Inhaber Pfründen. verliehen worden, obgleich Meinung Rates Verfügungsgewalt Gemeinde oblagen. stritten, machte, vielen Felder. Auseinandersetzungen Zollrechte geistliche Privilegien, akzeptiert würden. Beklagter, suche Gerichten, nunmehr Frauenklosters St. Peter. Dessen uralten Freiheiten Gerechtigkeiten, altgläubige akzeptierten. Obrigkeit Frauen unterstützen, wisse wie75. drängender ratlos jener, vertriebenen solle Verteidigung Rechtsansprüche helfen könne. Einführung Biberach, betreibe, brauche Unterstützung. Gleiches gelte angespannten Abt Klosters Reichenau, Württemberg Landgraf einwirken sollten.Es beachtliche Wunschliste, Bundestagsgesandten präsentierte Erwartungen widerspiegelten76. Aus Institutionenordnung Leere. standen Grunde ähnlichen Problem Goslarer Kollegen77. Lösungswege Vorreformationszeit griffen zwar deshalb, weil Konfliktpunkten verschleppt konnten.Der versprach Abhilfe. Er Sicherungssystem eintreten, sorgte, veränderten Bedingungen Instrumenten Enteignung wohlerworbener Rechte wurden. vorrangig militärischer78, ausschließlich beratender. Litis« Wahrung Reichsgerichten zweifellos nützlich79. Ausreichend nur, betreffenden relativ stabilen territorialen bewegten80. mussten, Übergriffe zeitnah reagieren können, Wege finden, wahren81. betraf Abwehrmöglichkeiten.Die Finanzierung militärischer vitalen Interesse mussten daran interessiert sein, Verfahrenshürden Einsätze hoch legen ging darum, defensive demonstrieren, Bedrohung wahrgenommen werden.Nicht Krieg Blutvergießen, Ziel Vereinigung«. entwickelte juristischen Interessenvertretung Vorbereitung Verteidigungsmaßnahmen rege Beratungstätigkeit Bundesmitglieder. suchten Handlungsanweisungen Möglichkeiten, auszuüben82. Ihr Hauptproblem Deutlichkeit eingeschränkte Prognosefähigkeit.Dieses Defizit berührte Ressourcenkern Rates, Glieder Verfügung stehende, Gesamtheit Wissen preisgaben, gebildeten, exklusiven Wissensbestand Mehrwert generieren. fortbestehenden Informationslücken Handel fremden gefüllt Anbieter relevantem größeren ausgedehntes Netzwerk Informationsbeschaffern ve

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ژورنال

عنوان ژورنال: Vero?ffentlichungen des Instituts fu?r Europa?ische Geschichte Mainz. Abteilung Universalgeschichte. Beiheft

سال: 2022

ISSN: ['2197-1056', '0170-365X']

DOI: https://doi.org/10.13109/9783666554643.241